Schon Seminardirektor Augustin Keller war um die Disziplin der jugendlichen «Zöglinge» besorgt. Trotzdem war der Schulalltag immer wieder durch Disziplinarfälle beeinträchtigt, welche auch die Erziehungsdirektion beschäftigten. von Hansjörg Frank 1925 fand eine mehrtägige Schulreise einer 2. Klasse des Wettinger Lehrerseminars ins Gotthardgebiet statt. Die Seminaristen sollten die Geografie der Schweiz kennenlernen. Allerdings waren die beiden Leiter dieser Mission gezwungen, das Vorhaben bereits nach dem ersten Tag abzubrechen. Auf Grund starken Regens kam die Klasse schon durchnässt auf dem Gotthardhospiz an. Die nassen Kleider vermochten bis zum Morgen nicht zu trocknen. Deshalb entschloss man sich zu einer Programmänderung, da an eine Besteigung des Monte Prosa witterungsbedingt nicht zu denken war. Es wurde beschlossen, stattdessen nach Airolo abzusteigen. Dort angekommen, war nur eine kleine Gruppe willens, einen Spaziergang nach Altanca zu machen. Der Rest der Klasse blieb etwa 5 Stunden bis zur Abfahrt des Zuges unbeaufsichtigt in Airolo zurück. Jugendlicher Übermut Die Jugendlichen «verzogen sich meist in Wirtschaften, tranken dort Chianti, schrieben. Ansichtskarten und jassten. Eine Gruppe geriet durch zu reichlichen Chianti-Genuss in die Stimmung, aus der heraus der Bubenstreich verübt wurde, von dem nun zu berichten ist.» Vier Zöglinge beschlossen nach reichlichem Alkoholgenuss, einem daheimgebliebenen Lehrer und dem Verwalter des Konvikts in Wettingen Postkarten zu schreiben. Unter den Verfassern war auch einer, der dem Lehrerkonvent «bereits als zweifelhafter, der ständigen Überwachung bedürftiger Schüler bekannt war. Er hat sich z.B. erst kürzlich den „Spass" geleistet, vom Brücklein beim Seminar auf ein Auto hinunterzuspucken.» Das Corpus Delicti In einem Dossier des Staatsarchivs Aargau mit umfangreicher Korrespondenz von Lehrerkonferenz und Erziehungsdirektion sind diese beiden Postkarten noch heute greifbar. In der Zeit der «Roaring Twenties» waren diese Karten Anlass genug, dass die Lehrerkonferenz bei der Erziehungsdirektion die Wegweisung, resp. die Androhung der Wegweisung der betroffenen Seminaristen beantragte mit der Begründung, dass «Leute dieses Schlages […] nicht dem Lehrerstande zugeführt werden [dürfen]». Die beschriftete Rückseite der Postkarten zeugt von einem nicht mehr nüchternen Zustand der Verfasser. Ausserdem wird Internatsverwalter Fritschi als «Nachtwächter» bezeichnet und im Text wird offensichtlich beklagt, dass durch ihn bei verschlossenen Türen Kontrollen in den «Buden» durchgeführt wurden, was aus heutiger Sicht als übergriffig zu beurteilen wäre. Pädagogische Praxis
Es ist hier nicht der Ort, die Richtigkeit der Entscheide der Lehrerkonferenz zu beurteilen. Interessant ist hingegen der Massstab, der jeweils angesetzt wurde. Für die Schulleitung waren oft weniger die objektiven «Vergehen» massgebend, sondern die Frage, ob ein solches Verhalten für einen angehenden Lehrer noch tragbar sei. Diese Haltung findet auch bei der Beurteilung der schulischen Leistungen Ausdruck. Immer wieder gaben die Aufnahmeverfahren ins Lehrerseminar Anlass zu Diskussionen. Aber auch hier waren die Softskills oft massgebender als die effektiv erbrachten schulischen Leistungen. So schreibt Seminardirektor Arthur Frey 1947 in einer Erinnerungsschrift: «Wenn die Leistungen nicht voll genügten, der Schüler aber durch seine Wesensart Anlagen für den Lehrerberuf verriet, so entschied man sich gerne für die Belassung in der Klasse.» Kommentare sind geschlossen.
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September 2024
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